Internationale Reglementänderungen 2011/Teil II
Pferdefreundlich: Cross kann viel kürzer werden
VON WOLF-DIETRICH NAHR
Das Regelwerk für die Saison 2011 sieht bemerkenswerte Änderungen bei den Distanzen im Cross vor: Veranstalter haben die Möglichkeit, sich künftig für wesentlich kürzere Distanzen zu entscheiden.
Im Anhang 3b finden sich neue Bestimmungen zur Streckenlänge der Sterne-Prüfungen. Während die Höchstlängen auf allen Ebenen unverändert geblieben sind, kann das Cross laut Reglement deutlich verkürzt werden: Bei Vier-Sterne-Prüfungen von der Minimaldistanz von 6270 Meter auf 5700 Meter, bei Drei-Sterne-Events von 5700 auf 5130 Meter, auf Zwei-Sterne-Niveau von mindestens 4950 auf 4400 Meter und bei Ein-Sterne-Prüfungen von 4160 Meter auf 3640 Meter.
Weg mit der Gerte
Das internationale Reglement sieht ab 2011 zusätzlich zur Bestrafung für das Verreiten während der Dressurprüfung weitere Sanktionen für Fehlverhalten rund um das Viereck vor: Strafwürdig ist es demnach neben dem landläufigen Verreiten, wenn ein Reiter den Bereich um das Viereck oder das Viereck selbst mit der Gerte in der Hand bereitet, wenn sie oder er die Arena nicht innerhalb von 45 Sekunden nach dem Ertönen der Glocke oder vor dem Ertönen der Glocke zu Pferde aufsucht. Für eine erste solche Verfehlung gibt es zwei Strafpunkte, für die zweite vier Strafpunkte. Beim dritten Verstoß erfolgt der Ausschluss – Art 526.
Strafpunktzahl reduziert
Beim Auslösen eines Geländehindernisses mit Sollbruchstelle (frangible obstacle) sah das Reglement bisher 25 Strafpunkte vor. Dies ist nunmehr auf 21 Punkte reduziert worden – Art 532.
Große Teile des alten Reglements zur Interessenskonflikten sind gestrichen worden. Die zentralen Regelungen in den neuen Bestimmungen: Ein Interessenskonflikt besteht demnach, wenn irgendeine persönliche, professionelle, finanzielle oder familiäre Beziehung die Objektivität beim Richten bei einem Turnier beeinflussen könnten.
Exklusives Abgehen nicht erlaubt
In jedem Fall ist ein Trainieren (von Teilnehmern) durch FEI-Offizielle am Turnierort zu vermeiden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das FEI-Generalsekretariat. Das unerlaubte Coaching und Training bezieht sich auch auf das Abgehen des Geländes und auf die Abreitephase vor der Dressur und vor dem Springen. Während eine "öffentliche" Geländebegehung, also offen für alle Teilnehmer, gemeinsam mit FEI-Offiziellen ausdrücklich erwünscht ist, gilt dies nicht für einen exklusiven course walk nur mit den eigenen Schülern – Art. 549.
Und dann sieht das Reglement folgende Unterscheidung vor:
Interessenskonflikte sind untersagt bei FEI-Championaten, Mannschaftswettbewerben (Nationenpreise?) und Weltcup-Finale.
Bei Drei- und Vier-Sterne-Prüfungen müssen solche Interessenskonflikte vermieden werden, wann immer das praktikabel ist. Bei unvermeidbaren Interessenkonflikten müssen diese angezeigt und vom FEI-Generalsekretariat genehmigt werden.
Bei Ein- und Zwei-Sterne-Prüfungen sollen solche Interessenskonflikt wenn möglich vermieden werden.
Das FEI-Generalsekretariat kann zur Klärung von solchen Interessenskonflikten eine Untersuchungskommission einsetzen, die sich aus zwei Aktiven (die erst kürzlich aus dem Sport ausgeschieden sind) und einem weiteren rechtskundigen Mitglied zusammensetzt. Die Kommission kann auch per E-Mail oder telefonisch Entscheidungen treffen. Notfalls kann ein einzelnes Mitglied der Untersuchungskommission entscheiden – Artl. 549.
Die FEI redet bei Offiziellen mit
Schließlich kann die FEI bei einem Drei- oder Vier-Sterne-Turnier bei der Besetzung der Positionen der Offiziellen eingreifen und beratend und bittend darauf hinwirken, dass einzelne Positionen in Bezug auf Erfahrung und fachspezifischer Qualifikation neu besetzt werden.
Gibt es bei einem Turnier mehr als 100 Nennungen, so kann ein Technischer Delegierter nur Prüfungen von zwei Sterne-Kategorien betreuen. Sind drei oder vier verschiedene Kategorien ausgeschrieben, dann muss ein weiterer TD benannt werden. Bei fünf Kategorien müssen zwei zusätzliche Technische Delegierte Dienst tun.
Ersatz für fehlenden Course Designer
Sollte ein Course Designer aus wichtigem Grund bei der Geländeprüfung nicht anwesend sein, dann muss der FEI vor Beginn des Turniers ein Vorschlag unterbreitet werden, wie der fehlende Course Designer ersetzt werden kann – Art 550.
Im Anhang 7 finden sich Bestimmungen über die Qualifikation der Ärzte, die bei einem Turnier Dienst tun. Gefordert werden Mediziner und Sanitäter, die über "Trauma Life Support"-Qualifikationen verfügen. Die Bestimmungen sehen auch vor, dass ein geeigneter Landeplatz für einen Rettungshubschrauber ausgewiesen wird.
Achtung: Bei den beschriebenen Reglementänderungen handelt es sich um die freie Übersetzung des Originaltextes ohne Gewähr. Bitte das Originalreglement beachten.
Teil 1
Das neue Reglement im Originaltext
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